Pflegegeld nach Pflegegrad schnell einordnen.
Wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde, zählt oft zuerst eine einfache Frage: Wie viel Pflegegeld ist möglich und was bedeutet das praktisch für die häusliche Pflege?
| Pflegegrad | Einordnung | Monatlich |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 347 € |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 599 € |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 800 € |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 990 € |
Pflegegrad 1 erhält kein reguläres Pflegegeld. Andere Leistungen können trotzdem wichtig sein.
Der Pflegegrad entscheidet über die Höhe.
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause überwiegend selbst organisiert wird. Bei Pflegegrad 1 stehen andere Hilfen im Vordergrund.
So nutzen Sie diese Seite.
pflegegradgeld.de ist als nüchterner Kompass aufgebaut: erst Betrag prüfen, dann Voraussetzung verstehen, danach Sonderfälle wie Auszahlung, Pflegedienst oder Kombinationsleistung klären.
Der Bescheid der Pflegekasse nennt den anerkannten Pflegegrad.
Nur selbst organisierte häusliche Pflege führt zum vollen Pflegegeld.
Pflegedienst-Leistungen können das ausgezahlte Pflegegeld anteilig verringern.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Punkte zur ersten Orientierung.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegrad 1 führt nicht zu regulärem monatlichem Pflegegeld. Möglich sind aber andere Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag und Zuschüsse.
Wird Pflegegeld automatisch ausgezahlt?
Nein. Pflegegeld setzt einen anerkannten Pflegegrad und einen Antrag bei der Pflegekasse voraus. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich.
Kann Pflegegeld mit einem Pflegedienst kombiniert werden?
Ja. Wird nur ein Teil der Pflegesachleistung genutzt, kann anteilig Pflegegeld als Kombinationsleistung verbleiben.
Wer bekommt das Pflegegeld überwiesen?
Üblicherweise erhält die pflegebedürftige Person das Pflegegeld. Sie kann damit die selbst organisierte Pflege unterstützen.